Montag, 23. April 2012

Ups! Nein doch nicht!

Sollte jemand sich mit der Hoffnung, dem Verdacht oder der Befürchtung getragen haben, dass ich meinen schönen Blog aufgrund ein wenig Gegenwinds, ausbleibender mieser Nachrichten oder auch nur aus Langeweile verwaisen lasse
– geirrt!
Und falls in den letzten zwei Tagen jemand etwas ruhiger geschlafen hat, weil es hier nix neues zu lesen gab, dürfte das Ruhebedürfnis ja nun erst Mal befriedigt sein.
Also… hier meine Frage:
Kann mir mal jemand sagen, wie eine Zivilrechtsabteilung eine Klage abweisen kann und im Gegensatz dazu die Strafrechtabteilung von ein und  demselben Gericht, die Anklage in quasi einem identischen Fall erst kürzlich zugelassen hat?
Mir ist schon klar, dass es einen Unterschied zwischen zivilrechtlich und strafrechtlich gibt, aber doch keinen zwischen richtig und falsch oder?
Betrug -  ja – nein – vielleicht – oder nur ein bisschen? Und wenn nein -  wie in diesem Urteil hier beschrieben – wie sieht es dann mit der Beihilfe aus?? Beihilfe zu keinem Betrug gibt es jawohl nicht?
Ich freue mich ja immer gerne mit, wenn sich jemand freut und für jedes erlassene Urteil gibt es irgendwo mindestens einen der sich freut. Schön! Aber ich kapiere diese ambivalente Herangehensweise an ein und dieselbe Sache nicht.  
Kann etwas, dass zivilrechtlich nach diesem Urteil offensichtlich kein Betrug ist, strafrechtlich Betrug sein?  Und wenn ja – wie erklärt man das einem Betroffenen?
Aus persönlichen Gründen fände ich es natürlich ganz super, wenn sie im Gericht das Urteil mal schnell zwei Zimmer weiter unter der Tür durchschieben würden. Vielleicht mit dem kleinen Hinweis „Wir finden das ist okay so! Spart euch  die Zeit.“ Aber das ist wohl ein allzu frommer oder auch nur unrealistischer Wunsch.    
Bitte möge sich jetzt niemand angesprochen fühlen, der jetzt hyperventilierend ob der Tatsache, dass ich hier Kritik an einer Sache äußere, irgendwo mit dem Haupt auf die Tastatur hämmert. Das Urteil ist offiziell und die Anklage ist es auch. Es wäre schön, wenn man sich jetzt - ohne sich in erbarmungswürdiger Polemik und Betroffenheit zu ergießen – diese Frage durch den Kopf gehen lassen könnte.

Weiter gedacht fällt mir dazu eine weitere Frage ein…
Sollte die Klage gegen meinen Mann und seine Mandanten in Darmstadt das Ende in einer Verurteilung finden, kann man dann eigentlich das Gericht für das jetzige Urteil wegen Beihilfe… ach lassen wir das.

 Liebe Grüße Eure Manu

P.S. Es geht hierbei lediglich um Darmstadt vs. Darmstadt. Nicht um Landshut.

3 Kommentare:

  1. Liebe Manuela,

    verzeih' bitte die vertrauliche Anrede. Ich lese zwar hier mit, mag aber eigentlich nicht so recht kommentieren.

    Leider hast Du mich durch Deinen Beitrag provoziert, so dass ich mein Schweigegelübde vorübergehend breche, um Dir folgendes mitzuteilen:

    a) es sind nicht ein und dieselben Gerichte, auch wenn die Orte identisch sind - aber egal, denn

    b) diesen feinen Unterschied sollte Dir Dein Mann sehr differenziert und detailliert auseinanderlegen können, schließlich sind er und seine (einzigen) Mandanten ja jahrelang exakt auf diesem Unterschied herumgeritten, dass das, was zivilrechtlich eindeutig als Betrug, strafrechtlich aber so gerade eben noch nicht als Betrug bewertet wurde und

    c) falls er es nicht überzeugend genug kann, dann bin ich mir sicher, dass in Rodgau und auch in München gewisse Herren sehr erpicht darauf wären, sich mit Dir zu unterhalten. Beide wären nicht nur in der Lage, nein sie brennen sogar darauf, mit Dir ein persönliches Gespräch zu führen.

    Kompetentere Personen, als diese 2 1/2 Volljuristen wüsste ich kaum zu benennen.

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  2. Hallo Andreas,
    die vertrauliche Anrede ist okay, fordere ich mit meinem alltäglichen "lg eure Manu" doch geradezu heraus. :-)
    Ja,es ist ein Unterschied zwischen strafrechtlich und zivilrechtlich. Das mir das klar ist, darauf weise ich ja auch in meinem Posting hin. Aber ich weise auch darauf hin, dass ich mich schon schwertue, dass zwei Gerichte an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich entscheiden, aber zwei Gerichte im selben Bundesland, in der selben Stadt, ja sogar in der selben Straße???
    Für mich geht es da sehr wohl um ein und die selbe Sache.
    Ich sage ja nicht, dass es "nicht rechtens" ist. Ich sage nur, dass ich das nicht nachvollziehen kann.

    Auf Diskussionen in Rodgau oder anderswo lasse ich mich aus gegebenem Anlass gar nicht erst ein. Ich glaube auch nicht, dass man sich allen Ernstes hier mit mir unterhalten will. :-)
    Außerdem gibt es auch auf deren Seite bestimmt genug Leute, die gerne mit ihnen reden wollen.
    Liebe Grüße
    Manu

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  3. P.S. damit es keine Missverständnisse gibt...
    Dass mir zwei unterschiedliche Parteien mit entsprechenden Interessen ein und den selben Sachverhalt unterschiedlich erklären "können" ist das eine, aber dass eine einzige Partei, nämlich die der urteilenden Gerichte das auch macht, bleibt mir ein Rätsel.

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